Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
signsign-Tamara Bangerter
Stand: 01.10.2023
0) Vorwort
Qualität und eine individuell auf dich zugeschnittene Dienstleistung sind für mich zentrale Anliegen. Ich setze alles daran, dich rundum zufrieden zu stellen und sichere dir einen
vertrauenswürdigen und kulanten Service zu. Denn nur zufriedene Dienstleistungs-Empfänger:innen werden mich wieder buchen und mich weiterempfehlen.
1) Geltungsbereich und Rechtswahl
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen signsign-Tamara Bangerter und Kund:innen, auch wenn darauf bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen nicht mehr besonders hingewiesen wird. Bei der Anfrage anerkennen Kund:innen die vorliegenden AGB. Entgegenstehende Vereinbarungen, Klauseln oder allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von signsign-Tamara Bangerter schriftlich anerkannt werden. Im Falle eines Anerkenntnisses beschränkt sich dieses auf den einzelnen, jeweils gegenständlichen Auftrag. Anfragen werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch signsign-Tamara Bangerter als Auftrag betrachtet.
2) Angebot
Meine Angebote sind variabel, das heisst Preis und Ausführung der Dienstleistungen können sich ändern. Verträge kommen durch schriftlichen Auftragsbestätigungen durch signsign-Tamara Bangerter zustande.
3) Honorar
Das Honorar für die Dolmetsch-Leistung wird frei verhandelt (Richtwert ca. CHF 129.–/Stunde).
Mindestdauer: 1 Stunde. Anschliessend wird auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.
Für die Reisezeit wird knapp die Hälfte des Dolm.-Stunden-Ansatzes berechnet
(CHF 59.-/Stunde). In der Reisezeit enthalten ist ebenfalls der Preis für das ÖV-Ticket (2.Kl, 1/2).
Die Zeiten für Hin-/und Rückfahrten sind in folgende Zonen eingeteilt:
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Zone A: 1.0 Std. Fahrzeit (Biel und Umgebung)
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Zone B: 1.5 Std. Fahrzeit (Bsp. Bern, usw.)
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Zone C: 2.0 Std. Fahrzeit (Bsp. Aarau, Basel, Thun, usw.)
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...
Pro Anfrage wird einmalig eine Organisation-Pauschale erhoben.
Bei grösseren Veranstaltungen und TV-Aufträgen wird zusätzlich die Vorbereitungszeit in Rechnung gestellt.
Für Einsätze mit IV-Verfügung gibt es eine Reduktion. Kleine Organisationen/Vereine können ebenfalls für eine Reduktion anfragen.
Die in der Offerte genannten Preise sind max. 30 Tage gültig und beziehen sich auf die offerierten Termine. Sofern nichts anderes vermerkt, verstehen sich die Preise exkl. Mehrwertsteuer.
4) Stornierungs-Bedingungen
Die Stornierung der bestellten Dolmetsch-Leistung muss schriftlich erfolgen (Email).
Bei einer Stornierung werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
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Bis 3 Arbeitstage vor dem Termin: Organisations-Spesen.
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Danach: Gesamtes Honorar inkl. Organisations-Spesen.
5) Vorbereitung
Kund:innen stellen Vorbereitungs-Material und Hintergrund-Informationen rechtzeitig zur Verfügung (spätestens drei Arbeitstage vor dem Termin). So kann die Qualität der Dolmetsch-Leistung sichergestellt werden. Wenn notwendig, wird ein Vorbereitungs-Treffen vereinbart. Der Zeitaufwand dafür wird gesondert in Rechnung gestellt.
Als Vorbereitung eignet sich insbesondere:
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Tages-Ablauf/Programme, Traktanden-Liste, Protokolle
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Teilnehmer:innen-Liste
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Visuelles Material wie Präsentationen
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Lied-Texte, Manuskripte, Drehbücher, Videos
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Etc.
Ich verpflichte mich dazu, sämtliche Materialien und Informationen, die ich zur Vorbereitung erhalte, streng vertraulich zu behandeln. Unterlagen werden nach dem Dolmetsch-Einsatz umgehend vernichtet bzw. gelöscht.
6) Arbeitsbedingungen
Eine optimale Positionierung wird vor Ort mit den beteiligten Personen gesucht.
Für eine Verdolmetschung aus der Gebärdensprache in die Lautsprache ist eine gute Sicht der Dolmetscher:innen auf das Gesicht und die Körperbewegungen der Vortragenden notwendig. Die Verdolmetschung in die Lautsprache erfordert in vielen Fällen technische Hilfsmittel (Mikrophone und gute Beleuchtung). Diese sind von den Veranstalter:innen zu organisieren bzw. zur Verfügung zu stellen. Die Dolmetscher:innen müssen in diesem Fall gegenüber von den vortragenden Personen positioniert werden (z.B. vor der Bühne).
Für eine Verdolmetschung in die Gebärdensprache ist für die Dolmetscher:innen eine
Positionierung möglichst nahe zu den Sprecher:innen wichtig, um selbst gut hören zu
können, aber auch, um gut gesehen zu werden. Das erfordert in vielen Fällen eine
zusätzliche Beleuchtung und In-Ear-Monitore (im Notfall zusätzliche Lautsprecher auf der
Bühne). Außerdem sollte ein ausreichend grosser Bildschirm vor den
Dolmetscher:innen aufgestellt sein, da sie ja mit dem Rücken zu allfälligen
Projektionen stehen. Diese sind von der der Veranstalter:innen zu organisieren bzw. zur Verfügung zu stellen. Aufträge, die durch mangelndes Equipment seitens der Veranstalter:innen nur mangelhaft erfüllt werden können, lösen keine Haftung von signsign-Tamara Bangerter aus. Das vereinbarte Honorar wird in voller Höhe verrechnet.
Da das Simultandolmetschen hohe Konzentration und Support verlangt, arbeiten Dolmetscher:innen im Team. So kann auch bei längeren Einsätzen die entsprechende Qualität gewährleistet werden. Deshalb behalten ich mir vor, bei längeren Einsätzen, bei besonders fachspezifischen Inhalten oder bei online-Aufträgen im Team zu arbeiten.
7) Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum vollumfänglich zu begleichen. Die Zahlungspflicht endet erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem von signsign-Tamara Bangerter bezeichneten Geschäftskonto.
Damit Vereinbarungen über Skonti und Rabatte gültig sind, müssen sie schriftlich festgelegt und rechtsgültig von signsign-Tamara Bangerter unterzeichnet sein.
Geraten Kund:innen in Zahlungsverzug (und sei es auch nur mit Teilzahlungen, und/oder muss eine Forderung auf dem Weg der Zwangsvollstreckung oder auf anderem Rechtsweg geltend gemacht werden) entfallen sämtliche dem Kunden gewährte oder in Aussicht gestellte Skonti und Rabatte auf noch nicht bezahlte Beträge.
Dasselbe gilt, wenn über Kund:innen ein Insolvenz-, Nachlass- oder Konkursverfahren eröffnet oder mangels hinreichenden Vermögens nicht eröffnet oder eingestellt wird, wenn Kund:innen sich für zahlungsunfähig erklären, wenn Kund:innen ihre Zahlungen einstellen oder wenn andere Umstände bekannt werden, die Kund:innen als zahlungsunfähig oder nicht kreditwürdig erscheinen lassen.
Zudem kann signsign-Tamara Bangerter Leistungen zurückhalten oder von der Leistung von Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen abhängig machen. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist sind Kund:innen signsign-Tamara Bangerter zum Ersatz der Mahn- und Inkassospesen resp. Betreibungskosten verpflichtet, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
Im Speziellen verpflichten Kund:innen sich, die Vergütungen eines allenfalls eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen. Bestehen Vorschriften über die Höchstsätze solcher Inkassoinstitute, so sind diese massgebend. Sofern die Gläubigerin das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichten sich Schuldner:innen, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von CHF 15 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen im Halbjahr einen Betrag von CHF 8 zu bezahlen. Diese Vorschriften gelten auch, wenn ein längeres Zahlungsziel festgelegt oder ein Aufschub bewilligt wird, ausser signsign-Tamara Bangerter verzichtet schriftlich darauf.
8) Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen
Die Vertragspartner:in verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden
Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug ist signsign-Tamara Bangerter berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jährlichen Basiszinssatz zu verrechnen.
9) Umfang der Leistung
Der Umfang der von signsign-Tamara Bangerter zu erbringenden Dienstleistungen wird bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart.
10) Auftrag
Das Zustandekommen eines Auftrages erfordert schriftliche Auftragserteilung
und -bestätigung. Die jeweils aktuellen AGBs, einsehbar auf der Website von
signsign-Tamara Bangerter sind Teil jedes Vertrages.
Wenn der Auftrag erteilt wurde, ist die Kund:in verpflichtet, den vereinbarten Preis für die
Leistung sowie alle durch den Auftrag verursachten Kosten zu begleichen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Erfüllung des Auftrages durch Umstände seitens der Auftraggeber:in unmöglich wird oder erschwert ist.
11) Team-Dolmetschen
Für die Organisation von Dolmetscher:innen-Teams wird im Bedarfsfall ein zusätzlicher
Koordinationsbeitrag berechnet.
Die Zusammenstellung des Teams liegt im Verantwortungsbereich von
signsign-Tamara Bangerter.
12) Arbeitszeiten
Die reine Dolmetschzeit pro Arbeitstag soll sechs Stunden nicht überschreiten.
Bei ganztägigen Einsätzen ist den Dolmetscher:innen eine Mittagspause von einer Stunde
einzuräumen.
Während den Erholungspausen wird keine Dolmetsch-Arbeit erbracht. Sollte in den Pausen eine Verdolmetschung gewünscht sein, ist das gesondert zu vereinbaren.
Wenn für einen Dolmetsch-Einsatz eine Pauschale vereinbart wurde und sich während des Termins herausstellt, dass die vereinbarte Dauer überschritten wird, wird pro angefangener Stunde ein zusätzliches Honorar in Rechnung gestellt.
13) Ton- oder Video-Aufzeichnungen
Ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung von Dolmetscher:innen dürfen keine Film- oder Ton-Aufzeichnungen gemacht werden. Für Aufzeichnungen, die via Internet, Fernsehen oder Radio ausgestrahlt werden sollen, behaltet signsign-Tamara Bangerter sich vor, ein höheres Honorar in Rechnung zu stellen.
14) Leistungs-Verpflichtung und Haftung
Die Dolmetsch-Leistung wird von signsign-Tamara Bangerter nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit dem beruflichen Verhaltens-Kodex (Professional Code of Conduct) erbracht
Für den Fall von Meinungs-Verschiedenheiten oder Reklamationen sind Schadenersatz-Ansprüche oder Haftungen ausdrücklich ausgeschlossen.
15) Schadloshaltung
Kund:innen werden signsign-Tamara Bangerter von allen Forderungen Dritter auf erstes Verlangen vollumfänglich freistellen.
16) Höhere Gewalt
Für den Fall, dass signsign-Tamara Bangerter Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden können, haftet signsign-Tamara Bangerter nicht für entstandene Kosten.
17) Datenschutz, Adress-Änderung
Kund:innen erteilen ihre Zustimmung, dass die im Zusammenhang mit der Bestellung erhobenen personenbezogenen Daten von signsign-Tamara Bangerter automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Kund:innen sind verpflichtet, Änderungen von Wohn-Adresse bzw. Geschäfts-Adresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft noch nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
18) Verrechnungs- und Abtretungs-Verbot
Guthaben von signsign-Tamara Bangerter können nicht mit Gegen-Forderungen von Kund:innen verrechnet werden. Forderungen gegen signsign-Tamara Bangerter dürfen ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung nicht abgetreten werden.
19) Änderung von Vertrags-Bestandteilen
signsign-Tamara Bangerter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen und/oder Ergänzungen der vorliegenden AGB bedürfen der Schriftform. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
20) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit den Kund:innen einschliesslich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die gänzlich oder teilweise unwirksame Regelung wird durch diejenige Regelung ersetzt, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung bestmöglich verwirklicht.
21) Gerichtsstand
Der Gerichtstand im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist Biel/Bienne (Schweiz).
AGB von signsign-Tamara Bangerter vom 05.01.2024
tamara@signsign.ch und +41 79 688 49 59